Kanzlei Minnerup
Ihre Anwältin für Verkehrsrecht
Unfallregulierung – Warum zu uns?
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Das ist ärgerlich. Und jetzt müssen Sie sich mit der Versicherung des Unfallverursachers auseinandersetzen? Da kommen wir ins Spiel:
Auch wenn der Schaden gering erscheint, sollten Sie sich Rechtsbeistand suchen. Die Kosten hierfür trägt bei unverschuldeten Unfällen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das sehen auch die Gerichte so.
Wir übernehmen für Sie die komplette außergerichtliche Unfallregulierung von Fahrzeugschäden, Personenschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen.
Dabei beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Schadenregulierung. Wussten Sie, dass Sie in vielen Fällen trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens die Reparaturkosten von der Versicherung des Verursachers verlangen können? Oder vielleicht ist eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis der richtige Weg für Sie?
Selbstverständlich scheuen wir uns auch nicht, Ihre Ansprüche auf Wunsch gerichtlich durchzusetzen.
Der Unfallverursacher hat den Geschädigten nach dem Gesetz so zu stellen, als wenn dieser keinen Unfall erlitten hätte.
In der Praxis funktioniert das leider meist nicht so reibungslos. Wir kümmern uns darum!
Sie buchen bei uns das „Rundum-sorglos-Paket“. Wir sind dafür da, dass Sie sich nicht weiter bemühen müssen und setzen Ihre Ansprüche unkompliziert und nachdrücklich durch. Schließlich wird Ihnen der Ärger über einen unverschuldeten Unfall schon reichen. Warum sich dann auch noch mit den Versicherungen herumärgern und vielleicht sogar auf berechtigte Ansprüche verzichten?
Wir stehen in engem Kontakt mit dem Sachverständigen, Ihrer Werkstatt, der finanzierenden Bank oder Leasinggeberin. Halten Sie und die weiteren Beteiligten informiert und kümmern uns um Ihre Belange. Dabei gehen wir mit Fingerspitzengefühl an die Sache und behandeln jeden Fall individuell.
Sie als unsere Mandantschaft werden über jeden unserer Schritte, jedes Schreiben und Telefonat informiert, so dass Sie jederzeit den Stand der Regulierung kennen.
Mit uns haben Sie kompetente und erfahrene Ansprechpartner, die für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr haben und Ihre Ansprüche in Ihrem Sinne durchsetzen – nicht mehr und nicht weniger.
Gern können Sie uns anrufen oder eine E-Mail senden.
Wir melden uns dann gern bei Ihnen zurück.